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Wartefristen für Privatschulen

Saarbrücken. Die Änderung des Privatschulgesetzes durch die Landesregierung könnte verhindern, dass weitere freie Schulen im Saarland gegründet werden. Aus diesem Grund fordern die Waldorfschulen des Saarlandes weniger einschneidende Formulierungen im Gesetz.

Die Praxis zeigt, dass Wartefristen für neue Schulen ein großes Hemmnis sind. Die Einführung dieser Wartefristen, hier drei Jahre Schulaufbau ohne staatliche Förderung, bedeutet für initiative Eltern ein hohes finanzielles Risiko. Aus unserer Sicht müsste nach einer erfolgreichen Bewährungszeit die ausgebliebene Förderung nachbezahlt werden.

Eine weitere Frist von zwei Jahren für Investitionen ist für Neugründungen ein Kriterium, welches ganz sicher Gründungen nachhaltig verhindert. Zwar stehen möglicherweise geeignete Schulräume an vielen Standorten zur Verfügung, doch werden Kommunen und Landkreise schwerlich diese Gebäude kostenlos freien Trägern überlassen. Wenn also Neugründungen keine Investitionszuschüsse zustehen, müssen diese Schüler längere Zeiten in provisorischen Schulräumen zubringen, was den Zulauf sicherlich stark bremsen wird.

Als Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen wurden wir frühzeitig über die geplanten Änderungen informiert und hatten die Möglichkeit, unsere Sichtweise einzubringen. Auf Grund dieser Anregungen wurde der Entwurf an einigen Stellen verändert. Das freut uns, ist jedoch noch nicht an dem Punkt, welchen wir – auch im Vergleich zu anderen Landesgesetzen - akzeptieren möchten.

Aus unserer Sicht sollte dieses Gesetz eine Namensänderung erfahren, da freie Schulen keine „Privatschulen“ sind. Waldorfschulen sind der Öffentlichkeit zugänglich. Jeder kann sich den Schulbesuch leisten. Feste Schulgebühren werden nicht erhoben. Vielmehr wird das gesellschaftliche Engagement der Eltern und letztlich auch der Schüler gefördert.


Für die Landesarbeitsgemeinschaft

Claude Parent und Reinhard Vieser

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25. November 2007
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