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Bund der Freien Waldorfschulen kritisiert Referentenentwurf aus Finanzministerium

Der am Dienstag bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeldern vom Jahr 2011 an abschaffen will, stößt beim Bund der Freien Waldorfschulen auf Unverständnis.

Henning Kullak-Ublick, Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen: „Bereits heute beteiligen sich Eltern, die ihre Kinder an eine nichtstaatliche Schule schicken, uneingeschränkt an der Finanzierung des öffentlichen Schulwesens. Da ihnen die deutsche Schulgesetzgebung - im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarländern - aber zusätzlich erhebliche Eigenleistungen aufbürdet, wenn sie von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen, werden sie doppelt zur Kasse gebeten.“



Der Referentenentwurf stelle, so Kullak-Ublick, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2007 auf den Kopf. Dieser hatte verfügt, dass der deutsche Fiskus auch Schulgelder für Privatschulen im EU-Ausland als steuermindernd anerkennen müsse. Statt diese Vorgabe umzusetzen, werde die - schon heute auf 30% der tatsächlichen Schulgelder begrenzte - Abzugsfähigkeit der Schulgelder einfach ganz gekippt.



Henning Kullak-Ublick: „Statt endlich die Eigenverantwortung und pädagogische Vielfalt zu fördern, soll hier eine zusätzliche Hürde errichtet werden, die es noch mehr Eltern erschweren würde, von ihrem Recht auf eine freie Wahl der Schule Gebrauch zu machen. Die pädagogische Initiative der freien Schulen darf nicht länger bestraft werden. Vielmehr hat der Staat dafür zu sorgen, dass diese Schulen für Kinder aller Bevölkerungsschichten uneingeschränkt zugänglich sind.“



Von den 12,1 Mio. Schülern in Deutschland besuchten im Jahr 2006 jeder 14. eine nichtstaatliche Schule (892.000). Deutliche Unterschiede gibt es in den Ländern. Schlusslicht mit 3,3% ist Schleswig-Holstein. Sachsen ist Spitzenreiter mit 12,1%. (Quelle: Stat. Bundesamt, Private Schulen 2006/2007)
Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen

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25. November 2007
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