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Malen Sie ein Bild und singen Sie ein Lied dazu!“,
„Malen Sie ein Bild und singen Sie ein Lied dazu!“, so ähnlich stellen sich wahrscheinlich viele die Abschlussprüfungen an Waldorfschulen vor. Doch mit diesen Vorurteilen ist jetzt endgültig Schluss. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden auch an Waldorfschulen die zentralen Prüfungen zum Erlangen der Fachoberschulreife verpflichtend. Die Abiturprüfungen sind schon im Schuljahr 2007/2008 zentral. Weiterhin finden die Abiturprüfungen in der 13. Klasse statt, die Prüfungen für den Realschulabschluss in Mathe, Deutsch und Englisch, sowie den Hauptschulabschluss (Mathe, Deutsch) werden von der 12. in die 11. Klasse vorverlegt.
Aufgrund der Einführung zentraler Abschlussprüfungen und der Schulzeitverkürzung an staatlichen Schulen werden auch für Waldorfschulen neue Regelungen getroffen. Der Entwurf für diese sieht folgendermaßen aus: Die Waldorfschüler durchlaufen die 11. Klasse wie bisher, jedoch steht am Ende dieses Jahres für die Fachoberschulreife eine 150-minütige, schriftliche zentrale Prüfung in Deutsch an, in Englisch und Mathematik jeweils 120 Minuten. Die in diesen Prüfungen erbrachte Leistung stellt zu 100% die Abschlussnote dar. Als Vergleich dazu: an staatlichen Schulen besteht die Möglichkeit, die Endnote aus verschiedenen Zwischennoten zusammenzusetzen. In jedem Fall enthält die Abschlussnote zu 50% die Vornote, die die Jahresleistung spiegelt. Bei einem Abweichen der Prüfungsnote zur Vornote ab zwei Schulnoten wird zudem eine mündliche Abweichungsprüfung zur Bildung der Abschlussnote ermöglicht. Dass dies nicht auch für die Waldorfschule gilt, hängt damit zusammen, dass der Unterrichtsstoff nicht mit dem der 10. Klasse an öffentlichen Schulen identisch sein kann. Wäre dies der Fall, könnte man auch Waldorfschülern Vornoten gewähren, argumentieren die verantwortlichen Politiker. Die Option einer mündlichen Nachprüfung entfällt, begründet durch die Kosten und den Aufwand, einen staatlichen Lehrer zu jeder Prüfung hinzuziehen zu müssen. Eine Nachprüfung gibt es nur für Schülerinnen und Schüler, welche die FOR nicht bestanden haben. Diesen wird eine weitere zentrale, schriftliche Prüfung gestattet.
Alle diese Informationen wurden uns, den Schülerinnen und Schülern der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund, von Klaus-Peter Freitag (Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik) präsentiert. Wir, die jetzigen Zehntklässler, werden als erste von den neuen Regelungen betroffen sein. Von Regelungen, die unserer Meinung nach ungerecht sind. Warum sollte bei uns ohne Rücksicht auf die Leistung eines kompletten Schuljahres nur die Note einer einzigen Prüfung zählen, während an anderen Schulen die Jahresleistung gleichwertig mit der Prüfungsnote ist? Einem Schüler, der insgesamt gut mitgearbeitet hat, der aber unter Prüfungsangst leidet und dadurch in der zentralen Prüfung schlecht abschneidet, würde auf dem Zeugnis eine schlechte Leistung dokumentiert, die nicht seinen eigentlichen Fähigkeiten entspricht. Im Vergleich zu anderen Schülerinnen und Schülern stellt die Prüfungssituation für uns, der Schülerinnen und Schülern der Waldorfschulen, eine Benachteiligung dar, denn es hängt alles von diesem einen Prüfungstag ab. Wer die Qualifikation zum Abitur erhalten will, muss an diesem Tag voll leistungsfähig sein, ungeachtet schlechter Verfassung, privater Probleme und des hohen Drucks. Um diesen Druck zu vermindern fordern wir, dass uns auf jeden Fall eine mündliche Nachprüfung gewährleistet wird. Des Weiteren halten wir es für angebracht, in unsere Endnoten die Jahresleistung mit einzubringen, auch, um für uns dieselben Vorraussetzungen wie Gymnasiasten und Realschülern zu schaffen. In drei Vollversammlungen der Waldorfschulen in Nordrhein Westfalen (Januar 2008) wurden diese Forderungen in einer Resolution den verantwortlichen Politikern vorgebracht. Diese beinhalten zusätzlich die Forderung, den Schülerinnen und Schülern an heilpädagogischen Waldorfschulen auch weiterhin zu ermöglichen, die Abschlüsse nach der 12. Klasse zu erlangen. Nach den neuen Regelungen der Schulzeitverkürzung müsste dies nach der 11. Klasse geschehen, was aber für das Lernsystem dieser Förderschulen nachteilig wäre.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Internet unter www.waldorf-nrw.de
(Theresa Nigge, Leonie Jasper Klasse 10a der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund)
Quelle: LAG NRW
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