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Pressemitteilung zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes

Schulkostenberechnung bleibt unklar - Förderschulen weiterhin benachteiligt Die Freien Waldorfschulen in Hessen begrüßen, dass der Entwurf der Landesregierung zu einer Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes einen Investitionskostenzuschuss und eine Erhöhung des Gastschulbeitrags für freie Träger vorsieht. Die Freien Waldorfschulen bedauern, dass die Höhe des Investitionskostenanteils im Gesetzestext völlig offen bleibt.

Die durchschnittlichen Investitionskosten der Öffentlichen Hand betragen etwa 1500 € pro Schüler und Jahr. Eine durch die Rechtsprechung vorgegebene Eigenleistung der freien Schulträger von etwa fünfzehn Prozent vorausgesetzt, müsste eine Investitionspauschale mindestens 1200 € pro Schüler und Jahr betragen. Die Erhöhung des Gastschulbeitrags von 50 auf 75 Prozent für freie Schulträger bedeutet, dass diese von den kommunalen Schulträgern rund 300 € pro Schüler und Jahr (statt bisher 200 €) erstattet bekommen. Die Freien Waldorfschulen fordern den vollen Gastschulbeitrag, da die kommunalen Aufwendungen selbst ohne Investitionen wesentlich höher sind als die mit etwa 400 € pro Schüler und Jahr berechneten 100 Prozent. Der Landesrechnungshof berechnete für die Stadt Frankfurt über 1000 €. Bei einer Kostendeckung von ca. 30% wäre eine Eigenleistung der Eltern von 70% erforderlich. Die durch das Bundesverwaltungsgericht festgelegte Grenze von 15 bis 20 Prozent zumutbarer Eigenleistung ist damit weit überschritten. Die Freien Waldorfschulen bedauern vor allem, dass die Berechnungsmethode der Beihilfesätze nicht verändert werden soll. Die bisherige Erfassung und Berechnung der Landespersonalkosten führte seit Jahren zu erheblichen Verzerrungen in der Bezuschussung zwischen den verschiedenen Schulformen. Nachdem dies 2004 durch ein wissenschaftliches Gutachten deutlich wurde, bestätigten dies im Dezember 2005 auch eigene Berechnungen des Kultusministeriums. Danach erhalten zum Beispiel die Förderschulen für Praktisch Bildbare durch die alte Berechnungsmethode seit Jahren nur etwa 40 Prozent der ihnen gesetzlich zustehenden Beihilfen. Die Freien Waldorfschulen fordern daher, dass zumindest die Schulkosten der Förderschulen nicht weiterhin mit der nachweislich falschen Methode berechnet werden. Frankfurt am Main, den 21. Mai 2005 Norbert Handwerk, Landesgeschäftsführer Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftstelle: 069-530 537 61 oder bei N. Handwerk mobil: 0162 - 26 74 139 Informationen zur Ersatzschulfinanzierung finden Sie auch auf unserer Internet-Seite www.waldorfschule-hessen.de
Quelle: LAG Hessen

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25. November 2007
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